Geschiedenentestament

Sind Eheleute geschieden und setzt einer der Ehegatten die gemeinsamen Kinder als Erben ein oder lässt die gesetzliche Erbfolge eintreten, so könnte es passieren, dass Vermögen des Erblassers irgendwann auf den geschiedenen Ehepartner übergeht. Dies passiert dann, wenn nach dem Tod des Erblassers ein gemeinsames Kind stirbt (das zuvor von dem Elternteil geerbt hatte) und der andere Elternteil (und geschiedene Ehepartner) dieses Kind beerbt. Um dem vorzubeugen kann Vor- und Nacherbschaft angeordnet werden. Die Kinder werden als befreite Vorerben eingesetzt und als Nacherben deren Abkömmlinge oder sonstige Verwandte. So kann kein Vermögen auf den geschiedenen Ehepartner übergehen.