Persönliche Haftung für eine Ltd. nach dem harten Brexit
Nach einem harten Brexit gilt für alle Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland wieder die Sitztheorie. Dies führt für die meisten dieser Limiteds zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter für Gesellschaftsschulden. Es gibt aber eine schnelle und elegante Lösung dieser Haftung zu entgehen. Unternehmensträger muss noch vor dem 12. April 2019 eine deutsche Gesellschaft — etwa eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) — werden. Wir helfen Ihnen gerne. Rufen Sie einfach an.