In­ter­natio­na­les Pri­vat­recht in Nor­we­gen

Norwegen hat kein Gesetz, das das Inter­natio­na­le Privat­recht umfas­send regelt. Welches Recht bei grenz­über­schrei­ten­den Sach­ver­halten an­ge­wendet wird und welches Gericht im Streit­fall zu­stän­dig ist, ergibt sich im Ein­zel­fall aus ver­schie­denen Rechts­quellen.

Für den Bereich des Kauf­rechts regelt dies zum Beispiel das Gesetz über das auf inter­natio­nale Kauf­ver­träge über beweg­liche kör­per­liche Sachen anzu­wen­dende Recht (Lov om mellom­folke­leg-privat­retts­lege reglar for laus­øyre­kjøp).

Für die Voll­streck­ung von deut­schen Urtei­len in Norwegen gilt die Lu­ga­no-Kon­ven­tion. Die Brüs­seler-Ver­ord­nung ist nicht anwendbar, da Nor­we­gen nur Mit­glied des Euro­päischen Wirt­schafts­raums nicht aber der EU ist.

Als EWR-­Mit­glied ist Nor­we­gen in vie­len Be­rei­chen an eu­ro­pä­isches Recht ge­bun­den. Eu­ro­pä­ische Richt­linien wer­den daher, wenn sie für den Binnen­mark re­le­vant sind, auch in Nor­we­gen in nation­ales Recht um­ge­setzt. Das Han­dels­vertreter­recht oder ver­braucher­schützende Vor­schrif­ten sind daher den je­wei­li­gen Re­gel­ung­en in Deutsch­land sehr ähn­lich.