Reform des Erbrechts in Norwegen
Norwegen strebt derzeit eine umfassende Reform des Erbrechts an. Anfang 2014 legte eine eigens dazu eingesetzte Kommission dem Justizministerium ihren Abschlussbericht mit Reformvorschlägen vor (NOU 2014:1).
Um eine Angleichung an die Europäische Erbrechtsverordnung zu erreichen, sieht der Reformvorschlag unter anderem vor, dass zukünftig der letzte gewöhnliche Aufenthaltsort des Erblassers Anknüfpungspunkt für die Frage ist, welches Recht anwendbar ist. Zudem soll die Möglichkeit einer Rechtswahl geschaffen werden.
Zudem soll das Erbrecht des Ehegatten weiter gestärkt werden. Künftig soll der Ehegatte neben Erben erster Ordnung die Hälfte des Nachlasses erhalten. Im Übrigen soll der überlebende Ehegatte Alleinerbe sein. Auch die Stellung des nicht-ehelichen Lebenspartners soll weiter gestärkt werden. Dieser soll Ehegatten gleichgestellt werden. Darüber hinaus soll die Voraussetzung wegfallen, dass bei einer fünf Jahre bestehenden Lebenspartnerschaft eine testamentarische Anordnung des Erbrechts erforderlich ist.
Auch im Pflichtteilsrecht soll es Änderungen geben. Der Pflichtteil der Leibeserben soll lediglich die Hälfte des Nachlasses betragen, sofern der Erblasser keinen Ehegatten oder nicht-ehelichen Lebensgefährten hinterlässt. Darüber hinaus soll der Pflichtteil künftig nicht als Anteil am Gesamtnachlass sondern als Anteil an der gesetzlichen Erbquote des Leibeserben berechnet werden. Hinterlässt der Erblasser einen Ehegatten oder Lebenspartner, soll der Pflichtteil lediglich in Höhe von einem Viertel bestehen. Der Pflichtteil pro Leibeserbe soll auf 40 G (Jahresgrundbetrag der öffentlichen Sozialversicherung) begrenzt werden.
Schließlich soll wieder die Möglichkeit geschaffen werden, ein Testament vor einem Notar zu errichten.