Die richtige Gesellschaftsform um in Norwegen Fuß zu fassen.
Die Grundzüge des norwegischen Gesellschaftsrechts sind denen des deutschen sehr ähnlich. Taucht man indes tiefer in die Materie ein, so wird man schnell Fallstricke entdecken. Für den Laien resultieren Schwierigkeiten natürlich schon aus der Sprachbarriere. So ist die norwegische „aksjeselskap” (wörtlich übersetzt „Aktiengesellschaft”) — vor allem sozioökonomisch — eher mit einer deutschen GmbH mit Aufsichtsrat zu vergleichen.
Um aber in Norwegen Geschäfte abwickeln zu können ist es nicht erforderlich eine Gesellschaft nach norwegischem Recht zu gründen. Die Registrierung der deutschen Gesellschaft in Norwegen ist hierfür vollkommen ausreichend. Eingetragen wird im norwegischen Register die deutsche Gesellschaft als sog. „NUF” — kurz für „norskregistrert utenlandsk foretak”. Für das organisch nach Norwegen expandierende deutsche Unternehmen ist das „NUF” das ideale Vehikel um in Norwegen Fuß zu fassen. Denn auf Grund des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum müssen keine Nachteile im Vergleich zur Gründung einer „AS” befürchtet werden. Darüber hinaus müssen keine Doppelstrukturen gepflegt werden. Jedoch können diese Doppelstrukturen bei der Trennung der wirtschaftlichen Sphären hilfreich — je nach risikobereitschaft des Unternhemers — sogar dringend anzuraten sein.